Bereits auf der Tagesordnung des ASUK (Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz) am 8. März 2023 stand unter Punkt 4.6 der Bebauungsplan Nr. 50/18 „Kapellenweg West/ Holtorfer Straße“, zu finden auf https://sdnet.koenigswinter.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZaNLDKtG4fXwxOtbyx8ezCE. Doch der Investor hatte seine Unterlagen erst so kurz vor der Sitzung eingereicht, dass nicht einmal die Verwaltung selber eine vollständige Prüfung vornehmen konnte. Die Anlagen zu diesem TOP 4.6 waren mit über 350 Seiten auch recht umfangreich. So beschloss man eine Verschiebung dieses TOP auf die nächste Sitzung am 24. Mai 2023. Auch Bürgerinitiative und Bürgerverein Vinxel hatten eine entsprechende Bitte an die Fraktionen geschickt.
Unter dem etwas überschwänglichen Titel „Investor verringert Zahl der Wohnungen für die „Neue Mitte Vinxel““ berichtete der General-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 10. März 2023 über das Sitzungsergebnis. Den Artikel können Sie auch hier abrufen.
Manches werden Sie nach dem Studium der Unterlagen vielleicht anders sehen. Sie sollten sich also selbst einmal mit den geänderten Planungen befassen. Welche Anregungen der Bürger sind aufgegriffen worden, was hat sich positiv verändert, was vielleicht auch nicht oder gar ins Gegenteil verkehrt?
Prüfen Sie, ob Ihre Stellungnahme überhaupt in die Zusammenstellung aller Eingaben eingegangen ist. Schauen Sie dazu in die Anlage 11a: https://sdnet.koenigswinter.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcedwHEp28NlvknxX1CbcAs0PohfjeAg2kIHt0rFIA2F/Anlage_11a_-_Aeusserungen_Oeffentlichkeit_3.1_ohne_Pruefergebnisse.pdf
Die weitere Frage ist, ob und wie Ihre Stellungnahme Berücksichtigung findet. In der Anlage 12 sind die Prüfergebnisse in Themenblöcken zusammengefasst: https://sdnet.koenigswinter.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYyvPKeb6T8xHte0rso8nYVvUkNqWrZoVWcQg_MngOLi/Anlage_12_-_Stellungnahmen_ToeB_4.1_mit_Pruefergebnissen.pdf
Für die Prüfung hatte die Stadt Königswinter, wie nach dem Gesetz auch zulässig, einen Dritten eingeschaltet, das Stadtplanungsbüro Stottrop (siehe https://www.stottrop-stadtplanung.de/aktuelles/aktuelles/). Dies ist aber auch gleichzeitig das Planungsbüro des Investors. Wie gesagt, alles zulässig, dennoch nicht unbedingt eine vertrauensbildende Maßnahme.
Auch wenn nun auf der Sitzung des ASUK am 8. März 2023 der Bebauungsplan 50/18 und einige damit zusammenhängende TOPs wie 4.8 und 4.9 nicht weiter behandelt wurden, so hat es sich die Koalition aus KöWI, Grünen und SPD nicht nehmen lassen, über die TOPs 4.7 und 4.7.1 dennoch Vorfestlegungen zu treffen. Bei der Diskussion über die Bebauung „Am Sportplatz“ wurde entschieden, dass hier auf keinen Fall eine KiTa entstehen könne. Denn, so eines der Argumente, der Platz sei hier quasi zu wertvoll, um ihn für eine zentraler gelegene KiTa zu nutzen. Das bedeutet umgekehrt, dass eine KiTa ausschließlich in Vinxel errichtet werden kann. Noch Fragen? Lediglich die CDU versuchte durch ihren Abgeordneten Dr. Josef Griese, wirklich ein ausgewiesener Kenner des Kirchspiels Stieldorf, Widerstand durch schlüssige Argumenation in unserem Sinne zu leisten. Vergebens. Dass das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zu diesem Zeitpunkt noch nicht diskutiert und bewertet ist, war für die hier stimmberechtigten Koalitionsteilnehmer kein Grund zur Vertagung. Wollte man schnell Fakten schaffen, bevor zu viel darüber nachgedacht werden kann? Es setzen sich nicht immer die besseren Argumente durch, auch das ist Demokratie.